Weidmannsheil

Wildschutz am Untersberg

Die wichtigsten Punkte für Piloten & Pilotinnen

Der Untersberg bei Salzburg ist Heimat für zahlreiche Wildtiere wie Steinwild, Rotwild und Auerhähne. 

Grundlage für die Ausübung des Flugsports am Untersbergs ist ein langjähriger Konsens zwischen den betroffenen Grundeigentümern und Jagdberechtigten mit dem gemeinnützigen Luftikus Flugsportclub Salzburg als Fluggebietserhalter.

Dieser Konsens enthält einfache Regeln für Paragleiter bzw. Hängegleiter zum Schutz der heimischen Wildtiere (insbesondere im „Naturpark Untersberg“). Wir haben diese Regeln für Dich in diesem Beitrag zusammengefasst.

Jede Verletzung dieser Regeln belastet das über lange Jahre in vielen persönlichen Gesprächen aufgebaute wechselseitige Vertrauensverhältnis und gefährdet damit die weitere Ausübung des Flugsports nicht nur für die Mitglieder von Luftikus, sondern auch für unsere Mitglieder als Gastpiloten.

Bitte beachte daher folgende Wildschutz-Regeln, damit wir am Untersberg weiterhin im Einklang mit der Natur und seinen Wildtieren fliegen können.

Flugregeln am Untersberg

Fluggebiet Untersberg: Wildschutz

Das Starten ist nur am offiziellen Startplatz (Geiereck) gestattet.

  • Lage: Der Startplatz ist in einer Gehminute von der Seilbahn in Richtung Zeppezauerhaus entfernt.
  • Windsack an der Hütte. Unbedingt auf Rotoren bei Ostwind achten!
  • Gefahrenhinweis: Westlich vom Startplatz verlaufen die Seile der Materialseilbahn zum Zeppezauerhaus!
  • Generelles Toplandeverbot am gesamten Untersberg.

Abbildung des Startplatzes ansehen …

Landeerlaubnis

Das Landen ist nur auf der offiziellen Landewiese in Fürstenbrunn (Gasthof Esterer) gestattet.

  • Lage: Die offizielle Landewiese grenzt in nordöstlicher Richtung an den Gasthof Esterer an. Sie liegt auf der nordwestlichen (in Anflugrichtung linken) Seite des markanten Schotterweges in Richtung Salzburg.
  • Gefahrenhinweis: Auf bodennahe Turbulenz bei Thermik bzw. Bodenwind achten (Baumreihen)!
  • Abbildung der Landewiese ansehen …

Flugverbot

Die offizielle Landewiese liegt innerhalb der CTR Salzburg. Sie darf ausnahmsweise (aufgrund einer Ausnahmegenehmigugng der AustroControl) unter folgenden Bedingungen direkt angeflogen werden:

  • Zulässige Anflugshöhe (innerhalb der CTR Salzburg) beträgt max. 200 m GND.
  • Keine Überflüge der Landewiese in Richtung Autobahn bzw. Flughafen Salzburg. 

Landeverbote

  • Sonstige Wiesen in Fürstenbrunn: Bitte ausschließlich auf der offiziellen Landewiese landen. Nicht auf den anderen Wiesen in Fürstenbrunn.
  • Wiesen des Schlosses Glanegg: Bitte keinesfalls auf den Wiesen des Schlosses Glanegg „notlanden„.  Der Anflug auf diese Wiesen innerhalb der CTR Salzburg ist (mangels Ausnahmeregelung mit der AustroControl) nämlich verboten und stellt eine Luftraumverletzung dar. Zudem ist die Landung (mangels Zustimmung des Grundeigentümers) nicht gestattet und stellt eine Besitzstörung dar. Eine Landung auf den Schlosswiesen hat daher weitreichende rechtliche Folgen (bis hin zur dauerhaften Gebietssperre).

 

Im gesamten Fluggebiet ist das Paragleiten und Drachenfliegen ausschließlich innerhalb der offiziellen täglichen Flugzeit und außerhalb der offiziellen Jagdsaison gestattet:

  • Täglich zulässige Flugzeit: Erstflug frühestens 2 Stunden nach Sonnenaufgang. Letzer Flug bis spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Flugverbot während der Jagdsaison: Jährlich vom 10. September bis 5. Oktober.

1. Genereller Wildschutz am gesamten Untersberg

Im gesamten Fluggebiet Untersberg gesichteten Wildtieren großräumig ausweichen.

2. Besondere Regelungen für die Wildschutzzone

Die für Paragleiter und Drachenflieger relevante Wildschutzzone (im Bereich des Naturparks Untersberg) beginnt westlich der markanten Felswänden des Kühsteins (Skiabfahrt) und umfasst insbesondere die Schweigmühlalm, Klingeralm und Vierkaseralm/Roverkreuz.

In diesem Bereich gelten für Paragleiter und Drachenflieger zusätzlich folgende besonderen Wildschutzregeln:

  • Keine Überflüge unter 150 m GND (mindeste Geländeabstand). Zulässige Flughöhe: 2.134 m AMSL.
  • Kein geländenahes Dauerfliegen (wie Hangsoaren oder Thermikkreisen).
  • Keine Starts und Toplandungen (insbesondere nicht im Bereich der Skipiste bzw. Wildschutzzone).

Respektvolles Miteinander

Die Almbauern und Weidmänner leben von der Alm, dem Wald und den Tieren – teils seits vielen Generationen. Dazu kommen zahlreiche Wanderer und Bergsportler am Untersberg. Mit ihnen verbindet uns Flugsportler die Faszination an den Bergen und ihrer vielfältigen Flora und Fauna.

Ein respektvolles Miteinander ist daher Voraussetzung für den Fortbestand des lautlosen Flugsports am Untersberg. Der Fortbestand des Fluggebiets Untersberg hängt maßgeblich von  der Beachtung der oben genannten Flugregeln sowie vom respektvollen Umgang mit den Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und heimischen Wildtieren ab.

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