Luftraum

die Spielregeln des Salzburger Luftraums...

luftraum GAISBERG

Das Fluggebiet Gaisberg befindet sich in der Kontrollzone des Flughafen Salzburg (CTR LOWS).
Grundsätzlich gilt in Flughafen Kontrollzonen / CTRs ein Flugverbot für Paragleiter und Drachen!
Als Flugsportverein mit jahrelanger Tradition konnten wir jedoch in Zusammenarbeit mit der AustroControl eine Ausnahme für unser Fluggebiet erwirken: Die temporäeren Lufträume TRA Gaisberg  für Lokalflüge (1.527 m MSL) und TRA Schwarzenberg  für Streckenflüge (2.134 m MSL) mit dem Paragleiter und Drachen (Temporary Reserved Airspace). 

Flüge vom Gaisberg sind nur nach Aktivierung der verwendeten TRA durch einen Vereinsberechtigten bei der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg, unter Einhaltung der TRA Betriebsbestimmungen und der Sichtflugregeln, bis zum Zeitpunkt ECET (= ca. 30 Min nach Sonnenuntergang – die Zeiten entnimmst du unserer Topline) zulässig, soweit von der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg nichts anderes vorgegeben wird.

Die TRA Gaisberg ermöglicht Dir lokale Genussflüge am Gaisberg mit dem Paragleiter oder Drachen, wenn das Wetter keine Streckenflüge zulässt.

  • Luftraumklasse: Unkontrollierter Luftraum G für Sichtflug. Für Paragleiter und Drachen gelten die Sichtflugregeln 
  • Untergrenze: GND (Boden)
  • Obergrenze (maximale Flughöhe):
    1.527 m MSL bei Anmeldung der TRA Gaisberg
  • Aktivierung der TRA: Bitte überprüfe die Aktivierung der TRA vor dem Flug. Die TRA ist einmal pro Tag vor dem ersten Flug zu aktivieren und gilt für alle Piloten (Link zu “Abfrage und Aktivierung der TRA” unten). 
  • Voraussetzungen für Aktivierung: Gute Sicht von der Gaisbergspitze zu den verwendeten Landeplätzen (Bodensicht) und zu den Luftraumgrenzen der TRA. Sicht zum Flughafen Salzburg ist hingegen nicht notwendig.
  • Geltungsbereich der Aktivierung: Die Aktivierung der TRA Gaisberg umfasst ausschließlich die TRA Gaisberg (1.527 m MSL). Höhenflüge (bis 2.134 m MSL) sind nur bei Aktivierung der TRA Schwarzenberg für Streckenflüge zulässig.
  • Geltungsdauer der Aktivierung
    Die TRA kann frühestens zum Zeitpunkt BCMT  aktiviert werden, und ist dann bis zum Zeitpunkt ECET (= ca. 30 Min. nach Sonnenuntergang, die Zeiten entnimmst du unserer Topline) geöffnet, soweit bei der Anmeldung von der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg nichts anderes vorgegeben wird.
    Diese Regel ist zwar bei “normalen” Segelflug- und Paragleiter-Gebieten üblich, aber im Fall einer TRA (innerhalb einer CTR) einzigartig. Unsere TRA ist damit die erste und einzige TRA in Österreich für die ebenfalls eine Öffnungszeit bis ECET gilt.

Image Landsat / Copernicus
Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA, GEBCO
Image (c) 2022 Geoimage Austria / Google Earth, Luftraumdaten der Austrocontrol

Die TRA Schwarzenberg umfasst die kleinere TRA Gaisberg und ermöglicht Dir bei ausreichender Thermik Streckenflüge vom Gaisberg mit dem Paragleiter oder Drachen.

  • Luftraumklasse: Unkontrollierter Luftraum G. Für Paragleiter und Drachenflieger gelten die Sichtflugregeln.
  • Untergrenze: GND (Boden)
  • Obergrenze (maximale Flughöhe):
    2.143 m MSL bei Anmeldung der TRA Schwarzenberg
  • Aktivierung der TRA Schwarzenberg: Bitte überprüfe die Aktivierung der TRA vor dem Flug. Die TRA Schwarzenberg ist einmal pro Tag vor dem ersten Streckenflug zu aktivieren und gilt für alle Piloten 
  • Voraussetzungen für Aktivierung: Streckenflugwetter (ausreichende Thermik für Streckenflüge und freie Sicht zum Flughafen Salzburg) sowie Streckenflugabsicht (die TRA Schwarzenberg für Streckenflüge zu nutzen). Die bloße Höhenflugabsicht, innerhalb der TRA Gaisberg höher als 1.527 m MSL zu fliegen ohne auf Strecke zu gehen, genügt hingegen nicht. Bitte aktiviere die TRA Schwarzenberg grundsätzlich erst am Gaisberg, sobald das Wetter zweifelsfrei einen Streckenflug zulässt und Du die TRA Schwarzenberg für einen Streckenflug nutzen möchtest.
  • Geltungsbereich der Aktivierung: Die Aktivierung der TRA Schwarzenberg umfasst auch die TRA Gaisberg. Im gesamten Fluggebiet (einschließlich TRA Gaisberg) gilt dann einheitlich eine maximale Flughöhe von 2.143 m MSL.
  • Geltungsdauer der Aktivierung
    Die TRA kann frühestens zum Zeitpunkt BCMT aktiviert werden, da es zu dieser Zeit aber noch mit keiner Thermik zu rechnen ist, bitte erst aktivieren, sobald ernsthafete Absicht für einen Streckenflug besteht. Sie ist dann bis zum Zeitpunkt ECET (= ca. 30 Min. nach Sonnenuntergang, die genauen Zeiten entnimmst du unserer Topline) geöffnet, soweit bei der Anmeldung von der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg nichts anderes vorgegeben wird.
    Diese Regel ist zwar bei “normalen” Segelflug- und Paragleiter-Gebieten üblich, aber im Fall einer TRA (innerhalb einer CTR) einzigartig. Unsere TRA ist damit die erste und einzige TRA in Österreich für die ebenfalls eine Öffnungszeit bis ECET gilt.

Image Landsat / Copernicus
Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA, GEBCO
Image (c) 2022 Geoimage Austria / Google Earth, Luftraumdaten der Austrocontrol

Wenn du auf “Strecke gehen” willst, beachte auch die Flughöhen in den an die TRA angrenzenden Lufträumen!

Südlich der TRA Schwarzenberg B schließt die TMA LOWS 4 an. Hier gilt für Hänge- und Paragleiter eine maximale Flughöhe von 2.286 Metern MSL. Nördlich und östlich der TRA Schwarzenberg B schließt die TMA LOWS 1 an, hier gilt eine maximale Flughöhe von 1.067 Meter MSL.

Die vollständige Sichtflugkarte für Salzburg ist im Luftfahrthandbuch Österreich unter der Nummer LOWS AD 2 veröffentlich.

Die Austro Control stellt hier KLM-Datein der Lufträume zur Verfügung, die man sich in Google Earth anschauen kann. Es können auch einzelne Lufträume ein- und ausgeblendet werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Luftraumstruktur rund um Salzburg recht eng ist und hier nur insoweit wiedergegeben worden ist, als dass es uns Drachenflieger und Paragleiter direkt betrifft. Wir bitten, dies zu beachten.

Image Landsat / Copernicus
Data SIO, NOAA, U.S. Navy, NGA, GEBCO
Image (c) 2022 Geoimage Austria / Google Earth, Luftraumdaten der Austrocontrol

Als erste TRA in Österreich gelten exklusiv für die TRA Gaisberg und Schwarzenberg die allgemeinen Sichtflugregelen (VFR).

Die TRA kann somit frühestens ab BCMT (Bürgerliche Morgendämmerung) aktiviert werden, mit ECET (Bürgerliche Abenddämmerung) wird die TRA automatisch deaktiviert. D.h. ca. 30 Min nach Sonnenuntergang musst du spätestens am Boden stehen und es dürfen keine Flüge mehr durchgeführt werden. BCMT und ECET Zeiten sind auf unserer Webseite (Topline: “BCMT” / “ECET”) ausgewiesen.

Bitte führe nach ECET keine Flüge mehr durch, da es sonst zu Problemen mit der AustroControl kommen kann, und du so den Erhalt unseres Fluggebietes gefährdest!

Fall 1: In der Früh bereits klares Streckenflugwetter. Du entscheidest Dich für einen Streckenflug.
Beide Anmeldevoraussetzungen sind erfüllt: Streckenflugwetter + konkrete Entscheidung für Streckenflug. In diesem Fall kannst Du die TRA Schwarzenberg am Gaisberg rechtzeitig vor dem Start anmelden. Bitte melde die TRA nicht bereits in der Früh an, wenn du noch zu Hause bist!

Fall 2: In der Früh noch zweifelhaftes Streckenwetter. Du möchtest erst später am Gaisberg abhängig von der Wetterentwicklung über einen möglichen Streckenflug entscheiden. 
Beide Anmeldevoraussetzungen sind nicht erfüllt. In diesem Fall kannst Du die TRA Schwarzenberg erst dann anmelden, sobald beide Voraussetzungen erfüllt werden: Streckenflugwetter + konkrete Entscheidung für Streckenflug.

Fall 3: Gute Aufwinde am Gaisberg (Hangwind oder Thermik). Du möchtest die TRA Gaisberg für einen Höhenflug über 1.527 m MSL nutzen – hingegen nicht die TRA Schwarzenberg A + B für einen Streckenflug.
Die Anmeldevoraussetzung (Absicht zur Nutzung der TRA Schwarzenberg für einen Streckenflug) ist nicht erfüllt. In diesem Fall kannst Du die TRA Schwarzenberg erst dann aktivieren, wenn Du bzw. andere Piloten die TRA Schwarzenberg konkret nutzen wollen (Streckenflugabsicht) und die Wetterbedingungen dies zulassen (Streckenflugwetter).

Abfrage + Aktivierung der TRA

Die Anmeldung der TRA muß einmal pro Tag erfolgen und gilt bis zum Zeitpunkt von ECET (=ca. 30 Min nach Sonnenuntergang), soweit von der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg nichts anderes vorgegeben wird.

Zuerst den Aktivierungsstatus der TRA auf eine der folgende Arten abfragen:

  1. Fly For Fun Webseite: Der Aktivierungsstatus der TRA ist grundsätzlich in der Topline dieser Webseite ersichtlich gemacht. Im Zweifel bitte stets den ATIS Tonbanddienst abhören.
  2. ATIS Abfrage:  Der kostenfreie Tonbanddienst “Salzburg Information” ist unter der Telefonnummer +43 517 036 531 erreichbar. Er informiert Dich vor Ende der Durchsage, ob bzw. welche TRA aktiv ist:
  3. Glider Area Gaisberg active“ = TRA Gaisberg aktiv
  4. Glider Area Schwarzenberg active“ = TRA Gaisberg + Schwarzenberg aktiv

Das Ende der Tonbanddurchsage erkennst Du an der Meldung: „This was Salzburg Information.“ Wird in der Durchsage keine TRA genannt, dann ist keine TRA aktiv.

Sollte eine der TRAs laut ATIS bereits freigeschalten sein, können unsere Mitglieder in ihrem Konto den Status der TRA auf der Webseite für andere Piloten sichtbar machen.

Falls die gewünschte TRA noch nicht aktiv ist, aktiviere diese TRA vor Flugbeginn auf eine der folgenden Arten:

Gäste
Leider darf die TRA nur von einem Vereinsmitglied bei der Flugleitstelle aktiviert werden. 
Als Gast postest du daher deine Aktivierungsanfrage in unserer Gaisbergflieger Telegram Gruppe oder schreibst direkt an unseren Telegram Vereinsaccount. In diesem Fall kümmern sich unsere Clubmitglieder – im Falle der vorgenannten Aktivierungsvoraussetzungen – um die gewünschte Aktivierung der TRA und machen das Ergebnis auf dieser Webseite ersichtlich. Erst dann kannst du starten!

Vereinsmitglieder
Flugverkehrskontrollstelle Salzburg 
Telefonische Aktivierung unter der Telefonnummer +43 517 036555 (AustroControl Leitstelle)

  • Erbitte Aktivierung TRA Gaisberg.
  • Erbitte Aktivierung TRA Schwarzenberg (inklusive TRA Gaisberg).

Die bewilligte Aktivierung der TRA wird zeitnahe im vorgenannten telefonischen Tonbanddienst “Salzburg Information” kundgemacht und kann mittels ATIS Abfrage telefonisch abgefragt werden.

Bitte beachte, dass die Aktivierung der TRA nur für Vereinsmitglieder erlaubt ist (siehe dazu auch die Betriebsbestimmungen der TRA).

Sobald die TRA Aktivierung von der Flugleitstelle bestätigt ist, bitten wir dich den Status der TRA in deinem Konto ebenfalls zu aktivieren, sodass dieser auf der Webseite auch für andere Piloten sichtbar ist.

luftraumverletzungen vermeiden

Die Zukunft unseres Fluggebiets hängt aufgrund der Nähe zum Flughafen Salzburg von der Einhaltung der Lufträume ab. Jede einzelne Luftraumverletzung gefährdet nicht nur Deine eigene Sicherheit, sondern auch unser Fluggebiet.

Aus diesem Grund haben wir für Dich die häufigsten Luftraumverletzungen im Fluggebiet zusammengefasst, damit Du diese erkennen und vermeiden kannst.

Häufige Luftraumverletzungen bei Lokalflügen am Gaisberg

Fliegende Piloten am Gaisberg bedeuten nicht automatisch, dass die TRA Gaisberg aktiv ist. Bitte überprüfe daher vor jedem Flug selbstständig die Aktivierung der TRA , und melde sie bei Bedarf an!

Die maximale Flughöhe in der TRA Gaisberg beträgt 1.527 m NN (MSL). Wenn die Wetterbedingungen höhere Flughöhen ermöglichen und Streckenflüge geplant sind, aktiviere die TRA Schwarzenberg. Dann gilt auch im Bereich der TRA Gaisberg die höhere Flughöhe von 2.143 m NN (MSL).

   

In der CTR Salzburg gilt grundsätzlich absolutes Flugverbot für Paragleiter und Drachenflieger. Bitte beachte die westliche Luftraumgrenze zur Stadt (entlang der Gaisbergstraße) sowie nach Norden (entlang der B 158).
Klassisch sind Luftraumverletzungen in Guggenthal (Überflug des Wohnsiedlung View2 westlich sowie der B 158 (nördlich des Landeplatzes).

Die Landeplätze Aigen (Paragleiter) und Glasenbach (ausschließlich Drachen) liegen bereits innerhalb der CTR im Bereich des Gegenanflugs auf den Flughafen Salzburg! Beide Landeplätze dürfen nur zur Landung am kürzesten Weg in maximal 150 m über Grund angeflogen werden. Keine Thermikkreise! Bitte stets auf Flugverkehr achten und keinesfalls die Landeplätze Richtung Salzach überfliegen (Kollisionsgefahr)!

 

Südlich der TRA Schwarzenberg schließt die TMA LOWS 4 an. Der Luftraum erstreckt sich vom Wiesthalstausee im Norden über das Wieserhörndl bis zum Regenspitz im Süden und ist thermisch sehr aktiv mit Aufwinden, die oft deutlich über die maximal zulässige Flughöhe von 2.286 m NN (MSL) reichen.

Auf XC Flügen kommt es oftmals zu einer vertikalen Überhöhung der TMA LOWS 4 im Bereich Ochser, Spielbergalm bis Regenspitz.
Aufgrund des Kollisionsgefahr mit Verkehrsfliegern ist eine Erhöhung des Luftraums in diesem Bereich nicht möglich.

Nördlich und östlich der TRA Schwarzenberg schließt die TMA LOWS 1 mit einer maximalen Flughöhe von 1.067 m NN (MSL) an. Das entspricht einem Höhenunterschied von über 1.000 m.

Als besonderer “Knackpunkt” hat sich der Filbling bei Hof herausgestellt. XC Piloten nutzen die gute Thermik an den Süd-West Hängen des Filblings oft, um noch ein letztes Mal aufzudrehen. Dabei kam es leider mehrmals zu Einflügen in die LOWS1.

In Zusammenarbeit mit dem Tower Salzburg konnten wir die TRA nun in Richtung Fuschlsee erweitern, und somit entschärfen.

Flugverbote

Bitte beachte folgende dauerhafte und temporäre Flugverbote im Fluggebiet:

⦁ Dauerhaftes Flugverbot innerhalb der CTR Salzburg (ausgenommen Flüge innerhalb der TRA Gaisberg bzw. Schwarzenberg nach erfolgter Aktivierung bei der Flugleitstelle, sowie der direkte Landeanflug auf die Landeplätze Aigen und Glasenbach in 150 m GND).
⦁  Dauerhaftes Flugverbot in der Schutzzone Nockstein 


⦁ Wettergefahren (bei Unwettergefahr oder fehlender Bodensicht zum Landeplatz);
⦁ Hubschraubereinsatz innerhalb der TRA (Flugverbot im jeweiligen Einsatzgebiet); 


⦁ Aktuelle Luftraumsperre oder nach ECET.

Temporäre Flugverbote bzw. Warnungen werden im Anlassfall in der Gaisbergflieger Telegram-Gruppe sowie vor Ort kundgemacht.

TRA Sichtflugregeln

(AIP Österreich, ENR 1.2)

Für die TRA Gaisberg und TRA Schwarzenberg gelten zusätzlich zu den besonderen Wetterbedingungen für die Aktivierung der TRA die allgemeinen Sichtwetterbedingungen (VMC) der Luftraumklasse G (AIP Österreich, ENR 1.2 und ENR 1.4-1, AustroControl):

Bei Flughöhe über 900 m MSL oder 300 m GND

⦁  5 km Flugsicht

⦁  1.500 m Wolkenabstand horizontal

⦁  300 m Wolkenabstand vertikal

Bei Flughöhe unter 900 m MSL oder 300 m GND

⦁  1,5 km Flugsicht

⦁  Frei von Wolken (ausreichend Wolkenabstand)

⦁  Erdsicht

Luftraumkarten + Betriebsbestimmungen

Die aktuellen Luftraumdaten und Nutzungsbedingungen kannst Du hier kostenfrei ansehen:

⦁  KLM-Luftraumdaten von Österreich zur Anzeige mittels Google Earth Pro

⦁  Sichtflugkarte für Großraum Salzburg

⦁  Betriebsbestimmungen TRA Gaisberg sowie Schwarzenberg A+B

AKTUELLE NEWS ZU DEN LUFTRÄUMEN

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Endlich bis Sonnenuntergang fliegen! Auf goldenen Strahlen abwärts gleiten … dem Horizont entgegen. Nothing like it!

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