Schutzzonen

Fliegen im Einklang mit der Natur

schutzzonen am gaisberg

Der Salzburger Gaisberg verfügt über eine reiche Flora und Fauna mit schützenswerten Pflanzen und wildlebenden Tieren! 

Zu deren Schutz wurden im Rahmen der Inititiative “Respektiere Deine Grenzen” 3 Schutzzonen im Fluggebiet Gaisberg eingerichtet. Eine gemeinsame Initiative von Politik, Naturschutz, Jägerschaft, Tourismus, Bergsport und Flugsport. Der Natur zuliebe.

Der respektvolle Umgang mit der Natur und die Beachtung dieser Schutzzonen beim Fliegen ist Bedingung für den Flugsport am Gaisberg. Verletzungen der Schutzzonen sind im Einzelfall nicht nur verwaltungsrechtlich strafbar, sondern sie gefährden unser Fluggebiet mit erheblichen schadenersatzrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Piloten!

Die 3 Schutzzonen

Gebietsbeschreibung

Die Ruhezone für Gamswild liegt im Felsbereich des Westhangs der Gaisbergspitze unterhalb unseres Weststarts. Sie gilt seit jeher und betrifft nur Flüge in den Abendstunden (während der nunmehr verlängerten Flugzeit zwischen Sonnenuntergang und ECET).

Empfehlungen für Paragleiter und Drachenflieger
  • Bitte halte bei Abendflügen ausreichend Abstand vom markanten Felsbereich, um die verdiente Abendruhe der mächtigen Wildtiere in diesem Bereich zu respektieren – insbesondere bei Sichtkontakt mit Wild. 
  • Vermeide in den Abendstunden vor allem langes Soaren oder Kreisen im Felsbereich.
  • Der Friede sei mit Dir und mit den Tieren des Waldes. Namaste.
Gebietsbeschreibung

Der Nockstein ist eine markante Felsformation im Nordosten des Gaisbergs. Er fällt nach Norden zur Bundesstraße B1 über eine langgezogene Felswand ab, die eine ganzjährige Ruhezone für Gamswild und Vögel darstellt.

Die Schutzzone Nockstein erstreckt sich vom Nockstein Gipfel  im Westen über die östlich anschließenden nordseitigen Felswände in Richtung Koppl.

Respektiere Deine Grenzen - Schutzzone Nockstein bei Koppl, SalzburgAbbildung 1: Aufsicht auf die Ruhezone Nockstein

Abbildung 2: Ansicht der Ruhezone Nockstein (Blick von Norden nach Süden)

Empfehlungen und Verbote für Paragleiter und Drachenflieger
  • Abstandregel für Nockstein: Halte im Bereich der Schutzzone horizontal und vertikal mindestens 150 m Abstand zum Nockstein Gipfel und zur östlich anschließenden Nordwand. 
  • Jährliche Ruhezeiten: Vermeide Flüge im Bereich der Schutzzone – vor allem im Winter und zur Zeit der Jungenaufzucht von Mai bis Juli.
  • Tägliche Ruhezeiten: Vermeide Flüge im Bereich der Schutzzone während der Hauptaktivitätszeiten des Wildes in den Morgen- und Abendstunden.
  • Keine Dauerflüge: Vermeide vor allem Dauerflüge im Bereich der Schutzzone (wie Hangsoaren vor der Felswand oder Thermikkreisen über dem Nocksteingipfel).
  • Hike & Fly Touren: Bei Kontakt mit Wildtieren am Nockstein und auf der Gaisbergspitze bitte ruhig verhalten und möglichst rasch das Gebiet verlassen.

Auch wenn es oftmals verlockend ist abends am Nockstein zu kreisen, ersuchen wir dich dringend den Bereich der Schutzzone zu meiden, um das Wild zu schonen und Konflikte mit der Jägerschaft und den Verlust unserer Landewiese in Guggenthal und den daraus resultierenden hohen Schadenersatz zu vermeiden. 

Gebietsbeschreibung

Unsere Landewiese in Guggenthal liegt in einem Amphibienschutzgebiet! 

Schutzzone Guggenthal

Empfehlungen für Paragleiter und Drachenflieger
  • Amphibienschutz: Bitte die Amphibien in den Wiesen und Bachläufen der Schutzzone Guggenthal nicht stören. Vor allem zur Hauptaktivitätszeiten im  Frühjahr und Sommer.

  • Rasches Verlassen der Landewiese: Bitte lande nach Möglichkeit im Bereich der offiziellen Landewiese und verlasse diese nach der Landung rasch und am direkten Weg in Richtung Packzone an der Gaisberg Landstraße / Bushaltestelle Guggenthal.

     

  • Bitte keinesfalls die geschützten Bachläufe überschreiten! Nutze ausschließlich den befestigten Weg über das Gut Guggenthal zum Parkplatz bzw. zur Bushaltestelle an der Gaisbergstraße, um die sensiblen Wiesenflächen zu schonen. 
Gefahrenhinweis!

Beachte die betonierten Amphibienzäune sowie Holz- und Steinschichtungen für Amphibien am Rand der Landewiesen, die die massive Hindernisse für Piloten darstellen. Bitte halte beim Landen ausreichend Sicherheitsabstand!

Warum ist die Beachtung der Schutzzonen wichtig?

Ohne Schutzzonen keine Landewiese in Guggenthal

Die Initiative “Respektiere Deine Grenzen” und die Einhaltung der 3 Schutzzonen in Guggenthal, Nockstein und Gaisbergspitze war und ist Grundlage für die aktuell geduldete Nutzung unseres Landewiese in Guggenthal.

Die Einhaltung der Schutzzonen war und ist  insbesondere Bedingung für die Schaffung unserer Landewiese in Guggenthal in Abstimmung mit Grundeigentümern, Jägern und Naturschutz – nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den beteiligten Interessensgruppen.

Wechselseitiger Kompromis der Interessensgruppen

Die 3 Schutzzonen sind ein wechselseitiger Kompromis zwischen unserem Flugsportinteresse am Gaisberg und den Interessen der Jägerschaft, des Naturschutzes und  der Eigentümervertreter.

Fazit

Jede Verletzung der Schutzzonen ist im Einzelfall nicht nur verwaltungsrechtlich strafbar, sondern gefährdet die weitere Nutzung des Fluggebietes – vor allem unserer Hauptlandewiese in Guggenthal!

Abstand halten

Wildtiere reagieren auf Störungen aus der Luft bereits bei einem Abstand von 600 Metern mit verstärktem Sichtverhalten. Ihr Sicherungsaufwand steigt um das Vierfache an. Damit verbunden sind Stress und weniger Zeit für Nahrungsaufnahme oder Ruhephasen.

Bei Unterschreitung einer gewissen Fluchtdistanz kommt es vor allem auf Freiflächen oberhalb der Waldgrenze rasch zu Rudelbildung und Fluchtreaktionen der Tiere. Diese Fluchtdistanz kann je nach Wildart und Befliegungsgebiet sehr unterschiedlich sein. Im Bereich des stadtnahen Gaisbergs und Nocksteins kann aufgrund der örtlichen Gewöhnungseffekte (aufgrund der stark frequentierten Wanderwege und des Nockstein Steinbruchs) von einer durchschnittlichen Fluchtdistanz von 150 Metern ausgegangen werden. Ein direktes Überfliegen der Tiere in geringerer Flughöhe kann zu panikartiger Flucht führen („Adlereffekt“).

Besondere Gefahr bedeutet für die Tiere auch ein rasch über einer Geländekante auftauchendes Flugobjekt. „Kontourflüge“ entlang von Wänden, das knappe Überfliegen von Geländekanten und das direkte Zufliegen auf Tiere sollten daher unbedingt vermieden werden.

Auch der Schatten des eignen Fluggerätes sollte beachtet werden. Auch er löst bereits Panik unter den Tieren aus. Ebenso wird das Fluchtverhalten verstärkt, je weiter sich die Tiere von der nächsten sicheren Deckung, also meistens vom Wald, entfernt befinden.

Gewöhnungseffekt (Habituierung)

Nachgewiesenermaßen kann es bei Wild auch zu einem Gewöhnungseffekt an vom Menschen verursachten Störungen kommen. Dazu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Abhängig ist eine solche Gewöhnung vor allem von einer gewissen Regelmäßigkeit sowie von der Frequenz der Störungen.

Nur bei lange anhaltenden, regelmäßigen Störungsquellen ist eine Gewöhnung möglich. Vor allem entlang viel und regelmäßig begangenen Wanderwegen oder entlang stark genutzten Skipisten oder Skitourenrouten kann dieser Effekt auftreten, allerdings nur, solange diese Wege nicht verlassen werden und die Nutzung zur Tageszeit erfolgt.

Beim Fliegen kann man diesen Gewöhnungseffekt nutzen, indem man immer dieselben Routen für den Anflug wählt. Prinzipiell bedeutet jedes Fluggerät für Wildtiere eine Gefahr. Ein schon aus weiter Entfernung hörbares Fluggerät, wie zum Beispiel ein Hubschrauber, ist jedoch für ein Tier wesentlich leichter einzuschätzen als ein leises Fluggerät, zum Beispiel ein Paragleiter oder ein Heißluftballon, der plötzlich unvermutet über einem Berggrat auftaucht.

Folgen von Störungen

Vor allem überraschende, für das Wild nicht vorhersehbare Störungen führen zu panikartiger Flucht und damit verbundener Absturzgefahr. Selbst wenn jedoch die Tiere nicht abstürzen, entsteht vor allem im Winter ein nicht mehr kompensierbarer Verlust von Energiereserven, der wiederum zum Erkranken oder gar zum Tod des Tieres führen kann.

Die Auflösung sozialer Verbände führt vor allem bei Birk- und Schneehühnern zum dauerhaften Verlassen angestammter Biotope. Auch die Gelegegrößen beim Federwild werden durch dauernde Störungen maßgeblich beeinflusst und dadurch ohnehin gefährdete Federwildarten noch stärker reduziert.

Nicht zuletzt können durch menschliche Störungen in tiefer liegende Wälder abgedrängte Tiere im Wald zu Schaden kommen und dabei durch Verbiss und Schälung die für uns Menschen wichtigen Schutzwälder gefährden.

Quelle: Land Salzburg – Respektiere Deine Grenzen

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